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Häufige Fragen

Jeder Patient hat einen gesetzlichen Anspruch auf ganzheitliche und medizinisch hochqualifizierte Versorgung in seinem Zuhause durch die:
Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung nach §37b SGB V (SAPV).

Wie kann ich die SAPV in Anspruch nehmen?

Ihr behandelnder Hausarzt, der Onkologe, das Krankenhaus oder auch der Palliativmediziner stellt eine entsprechende Verordnung aus, soweit eine Indikation vorliegt. Sie oder der Arzt nehmen Kontakt mit uns auf und teilen uns den Wunsch einer Betreuung mit. Wir erledigen den Rest, sodass Sie von nun an Zeit für sich und Ihre Familie haben.

Der Begriff "palliativ" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "ummanteln", "schützen". Diesen Schutz wollen wir sinngemäß unseren Patienten und deren Angehörigen anbieten. Hauptaugenmerk liegt auf der Linderung von Symptomen wie etwa Schmerzen, Ängsten, Luftnot und anderen seelischen oder körperlichen Leiden.

Im Rahmen der SAPV sind wir für den gesamten Landkreis Schaumburg für Sie da. Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch als auch persönlich in unseren Räumlichkeiten zur Verfügung. Für Mitglieder aller gesetzlichen Krankenkassen sind alle SAPV-Leistungen kostenfrei. Bei Privatpatienten muss vorweg die Leistungszusage durch die Versicherung geprüft werden. Die SAPV erbringt keine Pflegeleistungen nach SGB XI.

Was ist SAPV?

Die SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) ist ein Leistungsangebot für Patienten, deren Erkrankung nicht mehr kurativ (heilend) im Vordergrund steht und mit einer ausgeprägten Symptomlastigkeit (z.B. Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Schwäche etc.) einhergeht.  

Ziel ist es, diese Symptome auf ein erträgliches Maß zu reduzieren umso ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. 

Wer hat Anspruch auf die SAPV?

Die SAPV ist ein gesetzlicher Leistungsanspruch für alle Menschen in Deutschland. Sie richtet sich nach §37b SGB V (Link: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/37b.html) an:

„Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung“

Wer verordnet SAPV?

Die SAPV wird von einem Hausarzt, Vertragsarzt oder Krankenhaus verordnet. 
Das Verordnungsmuster stellen wir Ihnen hier als Download bereit. 

Download

Welche Leistungen erbringt die SAPV?

Beratung und Koordination des Patienten, Angehörigen und des Arztes. Erstellung eines Notfallplanes, Planung von bedarfsorientierten Hausbesuchen sowie die Vernetzung in ein multiprofessionelles Versorgungsteam

Palliativmedizinsiche und pflegerische Versorgung durch speziell geschultes Fachpersonal (Palliative-Care Fachkraft, Palliativmediziner) zur Symptomlinderung und Erbringung aller medizinischen Pflegemaßnahmen. (Keine Pflegemaßnahmen nach SGB XI)

24h-stündige Erreichbarkeit zur Krisenintervention und Vermeidung von Krankenhausaufenthalten
Haben Sie hierzu noch mehr Fragen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch beratend zur Seite. (Link Kontakt/Telefonnummer?)

Wer trägt die Kosten für die SAPV?

Als gesetzlich Versicherter übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die SAPV. Die Verordnung wird durch die Krankenkasse und ggf. durch den Medizinischen Dient (MD) geprüft.  Sie bekommen von uns keine Rechnung. 

Die meisten privaten Krankenversicherungen (PKV) haben die Leistungen für SAPV im Leistungskatalog mit aufgenommen. Dennoch kann es vorkommen, dass nicht alle PKV die Leistungen vollumfänglich übernehmen – wir prüfen dies jedoch für Sie vorab.  Die Kosten für die SAPV stellen wir Ihnen direkt in Rechnung. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Ggf. ist eine Direktabrechnung durch uns mit Ihrer Versicherung möglich. 

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